Fragen ?

Unsere FAQ

Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten häufig gestellten Fragen.

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, wird der erste Beratungstermin von der Krankenkasse übernommen. Daher kann sich jeder Patient – egal ob jung oder alt – fundiert kieferorthopädisch beraten lassen, ohne ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen.

Nur wenn Sie möchten, dass nach der eingehenden Untersuchung sofort mit den diagnostischen Unterlagen begonnen werden soll, entstehen Kosten, die dann je nach Versicherungsvertrag von Ihrer Krankenkasse übernommen werden oder nicht.

 

1. Planung – Einstufung
Für Versicherte gesetzlicher Kassen ist seit dem 01.01.2002 eine Einstufung in die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) vorgeschrieben. Von der Krankenkasse gibt es Zuschüsse für die Schweregrade 3, 4 und 5.

2. Diagnosemethoden
Profil- und En face Fotografien, Fotos der Zähne, Abformungen vom Ober- und Unterkiefer und Herstellung von Gipsmodellen zur metrischen Analyse, Übersichts-Röntgenaufnahmen und Fernröntgenseitenaufnahmen. In unserer Praxis werden sämtliche Röntgenbilder durch modernste digitale Technik mit minimaler Strahlenbelastung angefertigt. So ausführlich wie möglich beraten wir über Behandlungsmöglichkeiten, Kostenübernahme durch Krankenkassen, Beginn und Dauer der Therapie, über die notwendige Mitarbeit und Mundhygiene sowie weitere Fragen, die Sie interessieren.

3. Die Behandlung
Ergebnis der intensiven und umfangreichen Diagnose ist der individuelle Behandlungsplan. Dieser legt die jetzt folgenden einzelnen Schritte der Behandlung fest, bestimmt Behandlungsmethoden.

Ab einem Alter von 4 Jahren kann ein Besuch bei einem Kieferorthopäden sinnvoll sein. Allerdings werden die meisten kieferorthopädischen Therapien ein wenig später begonnen. Für den Behandlungserfolg ist es sehr wichtig, die Behandlung zum optimalen Zeitpunkt anzufangen.

Mit modernen Techniken und Materialien gibt es heutzutage keine Altersgrenze mehr. Durch eine Behandlung mit Schienen (Invisalign) oder mit Lingualbrackets (auf der Zungenseite geklebte Brackets) ist die optische Beeinträchtigung auch sehr viel geringer als früher.

Immer? Nein!
Ob für Sie oder für Ihr Kind eine herausnehmbare oder eine feste Spange die beste Therapie ist, ergibt sich nach der individuellen Untersuchung und der Auswertung der diagnostischen Unterlagen. In einem separaten Besprechungstermin erkläre ich Ihnen ausführlich die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen und die Vor- und Nachteile einer alternativen Therapie.

Eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung bedeutet für einen Patienten oft einen neuen, positiveren Lebensabschnitt. Allerdings ist das erreichte Behandlungsergebnis nicht immer ein Zustand, der auf Dauer bleibt.

In der Kieferorthopädie werden die Behandlungsphase und die Retentionsphase (Stabillisierungszeit) unterschieden. Besonders wichtig ist nach der Behandlung, dass das Behandlungsergebnis in der Retentionsphase beibehalten bleibt und die Zähne sich nicht wieder in ihre ursprüngliche Position zurückbewegen. Insbesondere nach Entfernen fester Apparaturen ist es daher erforderlich, mit Retentionsplatten bzw. herausnehmbaren Spangen diesen Zustand temporär zu stabilisieren und somit auf Dauer beizubehalten.

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